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Grundsteuerreform

Was jetzt zu tun ist?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 hat die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen für verfassungswidrig erklärt. Mit der aktuellen Grundsteuerreform schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung.

FAQs – Antworten auf die brennendsten Fragen

Holen Sie sich professionelle Unterstützung

Lassen Sie die Feststellungserklärungen für Ihren Grundbesitz durch unser Steuerberater-Team erledigen. Wir kennen das komplexe Regelwerk und erstellen Ihre Feststellungserklärung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bundes- bzw. Ländermodelle innerhalb des vorgegebenen Abgabezeitraums. Die Erklärungen sind frühestens ab dem 01.07.2022 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Sie sind noch kein Mandant unserer Steuerberatungskanzlei? Kein Problem. Wir sind gerne für Sie da!

Senden Sie uns Ihre Daten vorab zu!

Sie können uns die Angaben zu Ihren Grundstücken über die Checklisten unten im Downloadbereich zur Verfügung stellen. Lassen Sie uns diese einfach ausgefüllt per Mail, zusammen mit der unterschriebenen Vollmacht, an grundsteuer@bergholz-steuerberatung.de oder per Post zukommen. Damit können wir im Handumdrehen für Sie tätig werden. 

Honorar nach § 24 Abs. 1 Nr 11/11a StBVV

Grundstückswert in € bis Honorar in € zzgl. Umsatzsteuer
250.000 350
500.000 450
750.000 550
1.000.000 650
Ab 1.000.000/bei mehreren Objekten Preis auf Anfrage

 

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